2022-11-29
Einwand des JAEB zum Haushaltsentwurf 2023
Der JAEB hat Einwand zum Haushaltsentwurf 2023 Produkt 080201 “Transferaufwendung” erhoben und sieht Eltern und Familien ungleich behandelt. Wir stellen uns damit jedoch keineswegs gegen die Förderung im Jugendsportbereich.
Den Einwand findet ihr hier im Wortlaut:
Als Vertreter abgabepflichtiger Eltern erhebt der Jugendamtselternbeirat der Stadt Hilden (JAEB) folgenden
Einwand zum Haushaltsentwurf 2023:
Die Aufwendungen o. g. Produkt sollen auf Beschluss des Schul- und Sportausschuss vom 21.11.2021 nach geheimer Beratung und öffentlicher Abstimmung der Vorlage WP 20-25 SV 51/185 “Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023” um etwa 80.000 € steigen.
Der Haushaltsentwurf 2023 soll entsprechend angepasst werden.
Die zusätzliche Unterstützung wird u. a. damit begründet, dass der Zuschuss im Rahmen der Haushaltskonsolidierung um 4.000€ von 104.000€ auf 100.000€ gesenkt wurde und neben der heftigen Folgen der Corona-Krise auch die unaufhaltsame Energiekrise bei den Sportvereinen und den Mitgliedern für eine erhebliche Kostenexplosion sorgen wird.
Die in der Beschlussvorlage weiter geführte Begründung:
“Für die Verwaltung ist der Sport eine Daseinsvorsorge, die trotz überlappender Krisen und finanzieller Herausforderungen bedient werden muss. Vereinssport ist kein Luxusgut, sondern soziale Teilhabe! Über die Neugestaltung der Richtlinien soll entsprechend auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gesichert werden.”
gilt wie die Kostenexplosion gleichermaßen für Familien.
Auch Bildung ist, wie der Vereinsport, kein Luxusgut, sondern soziale Teilhabe. Bildung ist eine Daseinsvorsorge, die trotz überlappender Krisen und finanzieller Herausforderungen auch von der Gemeinschaft bedient werden muss. Bildung gilt als Investition in die Zukunft und ist essentiell für die Entwicklung unserer Kinder.
1. Der JAEB sieht mit dieser Maßnahme die Eltern von Kindern im Betreungsverhältnis ungleich
behandelt und damit unverhältnismäßig benachteiligt.Der JAEB fordert die Gleichbehandlung von Eltern und Sportvereinen im Zusammenhang mit zu erwartenden Kostensteigerungen.
2. Die “Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023” stellt erhebliche Mittel für die Jugendhilfe bereit. So soll die Förderung jugendlicher Vereinsmitglieder verdoppelt (6€ -> 12€), für bestimmte Vereine sogar verdreifacht (6€ -> 18€) werden. Jugendhilfemaßnahmen bedürfen der Beratung durch den Jugendhilfeausschuss.
Zur Gewährleistung gleicher und verhältnismäßiger Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen der Haushaltsplanung ist der Jugendhilfeausschuss zu beteiligten. Im konkreten Fall ist für die “Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023” der JHA vor der Beschlussfassung durch andere Gremien zu beteiligen.
Begründung
Situation für Eltern
Die Kostensteigerung für Eltern mit Kindern in Betreuungsverhältnissen werden ab Mitte 2023 durch den Wegfall der sogenannten Geschwisterkindregelung dauerhaft und signifikant steigen, was bereits zu erheblichen Mehrbelastungen der Familien führen wird. Dazu kommt die gleiche,derzeit unbezifferbare, Kostensteigerung, wie sie in der Beschlussvorlage für Sportvereine geltend gemacht wird. Dagegen steht eine einmalige Entlastung der Eltern durch die Nichterhebung der Betreuungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2023.
Situation für Sportvereine
Die Kostensteigerung der Sportvereine lässt sich konkret an den ab 2023 fälligen Gebühren für die Nutzung städtischer Sportanlagen festmachen (3€/h und Halle oder Platz / siehe WP 20-25 SV 51/186). Dazu kommt die unbezifferbare Kostensteigerung, wie sie in der Beschlussvorlage geltend gemacht wird. Dagegen sollen mit o. g. Beschluss die Zuschüsse für Sportvereine dauerhaft u. a. im Bereich der Förderung jugendlicher Mitglieder erhöht werden.
Bewertung
Durch “Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine zum 01.01.2023 - Aktualisierung 2023” steigt das Zuschussvolumen um mindestens 80% (siehe o. g. Vorlage). Damit wird die messbare Kostensteigerung deutlich überkompensiert. Zudem ist die Unterstützung durch Zuschüsse dauerhaft angelegt.
Eltern dagegen erhalten nur eine einmalige und keine dauerhafte Unterstützung und werden zusätzlich massiv belastet.
Wir bitten den Rat der Stadt Hilden und seine Gremien im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 um Neubewertung der sogenannten Geschwisterkindregelung, um damit eine ausgewogene Unterstützung von Sportvereinen, Eltern und Familien gleichermaßen zu realisieren und nicht mit zweierlei Maß zu messen.
JAEB Hilden - 09:27:12 | Kommentar hinzufügen
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