Generell gilt: Ein Entgeld für Mahlzeiten in KiTas darf keine versteckte Gebühren oder Subventionen enthalten. Nur tatsächlich anfallende Kosten der Mahlzeiten dürfen abgedeckt werden. Ohne eure Zustimmung als Elternbeirat ist eine Erhöhung, über eine normale Preissteigerung hinaus, unwirksam. Auch die zusätzliche Erhebung von Gebühren sind in öffentlich geförderten KiTas und bei Tagespflegepersonen nicht erlaubt.

KiTa-Beiträge bestehen aus einem einkommensabhängigen Elternbeitrag an die Stadt Hilden und einem Entgelt für Mahlzeiten. Und das war es.


 KiTas und Tagespflegepersonen dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben!

Wer eine Anerkennung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlangen möchte, muss „ …gemeinnützige Ziele verfolgen“ (siehe § 75 Abs. 2 SGB VIII).
Gemeinnützig sollen KiTas deshalb sein, damit jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, eine faire Chance auf frühkindliche Bildung hat. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) greift diesen Paragraphen auf und definiert genau, was ein Träger einnehmen darf. Das Jugendamt kann dem Träger lediglich erlauben, ein Entgelt für Mahlzeiten (das „Essensgeld“) von den Eltern einzuziehen. Das ist deshalb genau geregelt, damit KiTas keine versteckten Einnahmen generieren, an denen sich Träger bereichern könnten.

Das Familienministerium (MKFFI) hat im November 2020 einen Erlass veröffentlicht, den ihr unten finden könnt. Darin heißt es konkret:
„Das KiBiz ermächtigt die Träger von Kindertageseinrichtungen, ein Entgelt für Mahlzeiten (auch „Es­sensgeld“ oder „Verpflegungsgeld“ genannt) zu verlangen. … Das Entgelt darf nur die tatsächlich an­fallenden Kosten der Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen."

und

"Soweit Kindertagespflegestellen oder Kindertageseinrichtungen innerhalb des öffentlich geförderten Betreuungsangebotes zusätzliche Angebote, wie z.B. musikalische Früherziehung oder bilinguale Erziehung vorhalten, ist zu gewährleisten, dass alle betreuten Kinder diese Angebote ohne zusätzliche Beiträge wahrnehmen können. 

Damit alle Kinder den gleichen Zugang zur frühkindlichen Bildung haben, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, sind entgeltpflichtige Angebote

während der Öffnungszeiten nicht statthaft.
Mitgliedsbeiträge zum Beispiel für einen Förderverein oder andere finanzielle Mittel, wie Spenden, die freiwillig geleistet werden und der finanziellen Unterstützung dienen, sind keine Teilnahme- oder Kostenbeiträge im Sinne des § 51 Absatz 1 KiBiz n.F., des § 23 KiBiz a.F. bzw. des § 90
Absatz 1 SGB VIII und daher zulässig.
Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Vergabe von Betreuungsplätzen unabhängig von finanziellen Zuwendungen der Eltern erfolgt
und beispielsweise nicht eine zwingende Mitgliedschaft im Förderverein
der Kindertageseinrichtung bzw. die Zahlung eines Vereinsbeitrags voraussetzt. “

Wichtig: Bei der Erhöhung der Essensgelder habt ihr als Elternbeiräte das Recht eine Kostenaufstellung vom Träger zu verlangen. Der Träger muss die Kosten transparent für euch auflisten. Danach dürft ihr als Elternbeirat entscheiden, ob ihr mit dieser Erhöhung einverstanden seid. Erst dann darf der Träger die Essengelder erhöhen. Natürlich ist das nur notwendig, wenn es sich nicht nur um ein paar Euro handelt, die der Träger im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung aufschlagen darf (siehe KiBiz §10, Abs. 5).

Die Ausnahme von der Regel

Es gibt nur zwei Möglichkeiten für zusätzliche Gebühren & Kosten:
- Es bleibt den KiTa-Trägern überlassen, rein private KiTas zu gründen. Ohne öffentliche Förderung durch Steuergelder haben solche Träger das Recht selbst zu entscheiden, was sie Eltern in Rechnung stellen.

- Eine weitere Ausnahme sind Elterninitiativen. Hier sind Eltern mit dem Elternverein gleichzeitig Träger der KiTa und finanzieren sie durch den Mitgliedsbeitrag zum Trägerverein mit. Sie haben damit aber auch die demokratische Entscheidungsmacht in „Ihrer KiTa“.

Wichtig zu wissen:

- Zusatzangebote, die über zusätzliche Gebühren finanziert werden, finden ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten der KiTa statt. Zusatzangebote dürfen die vom öffentlichen Haushalt geförderten Einrichtungen nur innerhalb ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung stellen, wenn alle Kinder den gleichen Zugang haben.    Erlaubt sind dabei jedoch Unterscheidungen nach bestimmten Zielgruppen, zum Beispiel Angebote, die nur die Vorschulkinder betreffen. Es wäre also beispielsweise erlaubt, einen Kurs oder ein Programm durch einen Förderverein finanzieren zu lassen, so lange die Spenden auf freiwilliger Basis gesammelt werden.

Und in der Kindertagespflege?

Wie ihr oben schon lesen konntet, sind auch hier keine Zusatzgebühren erlaubt. Leider sind die Spielregeln nicht ganz so klar, was die Entgelte für Verpflegung angeht. In der Kostenbeitragssatzung der Stadt heißt es lediglich, dass die Eltern mit der Tagespflegeperson zusätzlich einen Beitrag für Mahlzeiten vereinbaren können. Wir möchten, dass der Betrag dynamisch gedeckelt wird und das Entgelt den Eltern ebenfalls transparent aufgeschlüsselt werden muss. Was für die Träger der Kindertagesstätten gilt, sollte auch für Tagespflegepersonen möglich sein.


Fazit

Wir stellen noch einmal ganz klar: weder für öffentliche, noch kirchliche, noch Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände oder andere freie KiTa-Träger ist es erlaubt, zusätzliche Gebühren von Eltern zu verlangen. KiTas, die öffentliche Fördermittel erhalten – und das sind in Hilden, mit Ausnahme der zwei Elterninitiativen, alle – , sind per Gesetz verpflichtet, keine zusätzlichen Gebühren von Eltern zu verlangen. Das gilt auch für Tagespflegepersonen.
Eine Ausnahme gilt nur für echte Elterninitiativen, die den Mitgliedsbeitrag für ihren Eltern-Trägerverein erheben dürfen.

Es gibt keine Ausnahmen für Bastel-Material, Musikstunden, Ausflüge, längere Öffnungszeiten, besserer Personalschlüssel, Wartelistenplätze o.ä.
Es gilt der Grundsatz: Sobald ihr den (einkommensabhängigen) Elternbeitrag an die Stadt Hilden zahlt, ist eure Einrichtung öffentlich über das KiBiz gefördert und darf keine zusätzlichen Gebühren erheben!

Die Regelung im KiBiz wurde geschaffen, um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung von Kindern durchzusetzen. Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Förderung und Bildung. Deshalb ist es auch unter keinen Umständen vertretbar, unzulässige Gebühren von Eltern zu verlangen. Denn soziale Teilhabe und frühkindliche Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Wenn ihr Probleme mit Gebührenerhöhungen, „unfreiwilligen“ Beitritten zu Fördervereinen oder anderen Zusatzgebühren habt, meldet euch gerne bei uns. 




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