• Erhöhung der Betreuungsqualität und Verbesserung des Personalschlüssels auf ein Niveau, das wissenschaftlichen Empfehlungen entspricht. Das entspräche einer Betreuung von 1 zu 4,9 bei Kindergartengruppen*, die auch für 2 jährige geöffnet sind. Im Durchschnitt betreuten im Kreis Mettmann im Jahr 2020 7,4 Fachkräfte ein Kind. Bei Ü3 Gruppen liegt die Empfehlung der Bertelsmann Stiftung bei 1 zu 7,5. Im Kreis Mettmann lag der Wert im selben Jahr bei 8,2, in Solingen bei 7,7 und in Wuppertal bei 8,0. Konkret für Hilden konnte uns das Jugendamt keine Zahlen für diesen Zeitraum nennen bzw. liegen diese Daten nicht vor.  (* siehe: Haug-Schnabel, Gabriele; Bensel, Joachim (2016): Kinder unter 3 – Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinstkindern. Kindergarten heute – wissen kompakt. 12., überarb. Aufl. Freiburg.)
  • Angemessene Gruppengrößen, die nicht ausschließlich die Erhöhung der Betreuungskapazität im Fokus haben dürfen.  Auch hier halten wir uns ausschließlich an wissenschaftliche Kriterien und Empfehlungen, die eine Gruppengröße für jüngere Kinder von maximal zwölf Kinder vorsieht, für die Älteren eine Maximalzahl von 18 angibt (Siehe: Quelle 1 und Quelle 2) In der Realität sind die Gruppen in Hilden überbelegt, sofern es der Träger zulässt. Das ist in Hilden die Regel und bedeutet in Realzahlen, etwa im Ü3 Bereich, 27 Kinder pro Gruppe. In unseren KiTas sieht die Situation faktisch so aus, dass selbst die Plätze, die eigentlich für Zuzüge oder unvorhergesehene Ereignisse bereitgehalten werden sollen, aktuell belegt sind und nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das schafft natürlich mehr Betreuungsplätze, die in die Statistik einfließen und ist gesetzlich möglich, sorgt aber auch gleichzeitig dafür, dass die Qualität der Betreuung zwangsläufig sinkt und die Belastung für das Personal und die Kinder steigt. Eine Schaffung von mehr Betreuungsplätze durch den gleichzeitigen Ausbau von Betreuungsorten muss hier die Antwort sein. 
  • Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten vorantreiben. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Holterhöfchen deckt weder den Bedarf an Betreuungsplätzen in einem ausreichenden Maße, noch eignet er sich, die Gruppengrößen zu reduzieren. Es müssen endlich weitreichende Perspektiven geschaffen werden, ansonsten drohen der Stadt nicht nur der Verlust des Prädikats einer familienfreundlichen Stadt, sondern auch Zwangsgelder, da Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. 
  • Regelmäßige Erfassung und einfache Zugänglichkeit der Betreuungs-Qualitätskriterien: Personalquote, Gruppengröße, Ausfallquote und Qualifikationsniveau in Hildener Kindertageseinrichtungen.
  • Eine Politik, die sich proaktiv um die Belange der Kinder kümmert. Die Bildung und die Betreuung der Kinder, sowohl in Schule als auch im Elementarbereich, sollte das Leuchtturmprojekt der Stadt darstellen, das mit Stolz und Eifer vorangetrieben wird.
  • Transparente Entscheidungsprozesse, in denen die Eltern frühzeitig eingebunden werden.
  •  kostenlose Kinderbetreuung.  Tatsächlich scheint sich auf Landesebene ein Konsens herauszubilden, in welchem auch das dritte Kitajahr beitragsfrei gestellt werden soll (siehe: unsere Fragen an die Politik). Dies unabhängig jeglicher möglicher Koalition. Wir wissen aber auch, wie wir Wahlversprechen realistisch einordnen müssen und werden die Landespolitik in Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat an ihre Ankündigungen erinnern. Das beitragsfreie dritte KiTajahr darf keinesfalls zu einer Stagnation oder Abfall in der Qualität führen, noch darf der Elternbeitrag für die ersten drei Jahre von den Kommunen erhöht oder aufgeschlagen werden.
  •  Flexible Betreuungszeiten. Zu diesem Zweck kann die Stadt Fördergelder beim Land beantragen. Dafür wurden stufenweise beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/2023 zusätzlich bereitgestellt. Die Beteiligung der Kommunen liegt dabei bei 20%. 



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